Cookie-Richtlinie – Asian Handicap
Auf Asian Handicap kommen Cookies und vergleichbare Technologien zum Einsatz, die diese Richtlinie nach Art, Zweck und Dauer aufschlüsselt; sie sagt auch, wie Sie zustimmen und Ihre Zustimmung zurückziehen. Wer Informationen im Endgerät speichert oder dort ausliest, braucht dafür nach § 25 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) eine Grundlage, und neben diesem Gesetz gelten die Regeln der DSGVO. Mit Cookies sind Textdateien gemeint, die der Browser ablegt, sinngemäß aber auch Local Storage, Session Storage und Pixel.
Streng notwendige Cookies
Streng notwendig sind Cookies, ohne die die Seite technisch nicht funktioniert, zum Beispiel für das Speichern Ihrer Consent-Entscheidung, für eine Sitzungskennung oder den Schutz vor CSRF-Angriffen. Fehlen sie, lassen sich wesentliche Funktionen nicht anbieten. Rechtsgrundlage ist § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG; eine Einwilligung brauchen sie nicht, solange sie unbedingt erforderlich bleiben. Gespeichert werden sie für die Sitzung oder höchstens zwölf Monate.
Funktionale Cookies
Komfort schaffen funktionale Cookies: Sie erinnern an Ihre Sprache, an das gewählte helle oder dunkle Farbschema oder an zuletzt gelesene Seiten. Zwingend sind sie nicht, deshalb setzen wir sie ausschließlich mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TDDDG. Im Consent-Banner können Sie diese erteilen und später jederzeit widerrufen.
Analytische Cookies
Wie weit unsere Inhalte reichen und was sich an der Seite verbessern lässt, messen wir mit analytischen Cookies. Dabei verzichten wir auf Werkzeuge, die Ihre IP-Adresse ungekürzt übermitteln oder ohne Ihre Zustimmung Profile über Websites hinweg aufbauen. Zugestimmt wird getrennt im Consent-Banner, das auch die Speicherdauer der einzelnen Cookies offenlegt.
Marketing-Cookies
Interessenbezogene Inhalte und die Erfolgskontrolle von Werbekampagnen sind das Feld der Marketing-Cookies. Sie können Informationen zwischen Anbietern austauschen und Profile bilden, darum werden sie nur nach ausdrücklicher Einwilligung gespeichert. Wer diese Kategorie ablehnt, sieht trotzdem allgemeine, nicht personalisierte Inhalte.
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Zuständige Aufsicht
DSGVO und TDDDG werden von der Datenschutz-Aufsichtsbehörde des Bundeslandes überwacht, in dem der Betreiber dieser Website seinen Sitz hat. Nach Art. 77 DSGVO dürfen Sie sich auch an die Behörde Ihres eigenen Bundeslandes wenden.
Stand: 30. Oktober 2026.
Inhalt erstellt vom Team «Asian Handicap»
